Tombola – 1. FC Union Berlin Roadshow

Teilnahmebedingungen

1. VeranstalterVeranstalter der Tombola ist die Stiftung des 1. FC Union Berlin e. V. „UNION VEREINT. Schulter an Schulter", An der Wuhlheide 263, 12555 Berlin, nachfolgend „Veranstalter" genannt. Die Durchführung vor Ort erfolgt im Auftrag des Veranstalters durch die The Retail Agency GmbH, Goltsteinstraße 28–30, 50968 Köln.

2. Aktionszeitraum und OrteDie Tombola findet im Rahmen der Union-Roadshow vom 29.08.2026 bis 07.11.2026 an folgenden Standorten statt:EASTGATE Berlin, Marzahner Promenade 1A, 12679 Berlin — 29.08.–06.09.2026Stern-Center Potsdam, Stern-Center 1–10, 14480 Potsdam — 08.09.–15.09.2026Gesundbrunnen-Center Berlin, Badstraße 4, 13357 Berlin — 17.09.–24.09.2026A10 Center Wildau, Chausseestraße 1, 15745 Wildau — 26.09.–03.10.2026Ring-Center Berlin, Frankfurter Allee 113–117, 10365 Berlin — 06.10.–13.10.2026Kaufpark Eiche, Landsberger Chaussee 17, 16356 Ahrensfelde-Eiche — 15.10.–22.10.2026Linden-Center Berlin, Prerower Platz 1, 13051 Berlin — 24.10.–31.10.2026THE PLAYCE Berlin, Alte Potsdamer Straße 7, 10785 Berlin — 02.11.–07.11.2026

3. TeilnahmeberechtigungTeilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veranstalters, der beteiligten Center sowie der beauftragten Dienstleister und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

4. TeilnahmeDie Teilnahme erfolgt durch den Kauf eines Loses zum Preis von 1,- € am Fan-Shop-Modul des Union-Roadshow-Stands während der Öffnungszeiten des jeweiligen Centers. Auf dem Los sind Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Postleitzahl einzutragen. Das vollständig ausgefüllte Los wird in die Losbox am Stand eingeworfen. Pro Person können mehrere Lose erworben werden. Die Bezahlung ist ausschließlich in bar möglich.

5. Gewinnea) Je Standort wird ein handsigniertes Mannschaftstrikot des 1. FC Union Berlin verlost.b) Über den gesamten Aktionszeitraum wird einmalig eine Übernachtung im „Union-Zimmer" verlost. Die Übernachtung ist nach Verfügbarkeit und nach vorheriger Absprache mit dem Veranstalter einzulösen. An- und Abreise sowie sonstige Nebenkosten sind nicht im Gewinn enthalten.

6. ZiehungDie Ziehung des Trikots erfolgt jeweils im Anschluss an den letzten Veranstaltungstag des jeweiligen Standorts aus allen dort eingeworfenen Losen. Die Ziehung der Übernachtung im „Union-Zimmer" erfolgt nach Ende der gesamten Roadshow aus allen im Aktionszeitraum eingeworfenen Losen. Jedes Los nimmt damit sowohl an der Ziehung am jeweiligen Standort als auch an der Ziehung des Hauptgewinns teil. Die Ziehung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

7. Gewinnbenachrichtigung und MeldefristDie Gewinnerinnen und Gewinner werden nach der Ziehung über die auf dem Los angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt. Sie müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach Zugang der Benachrichtigung beim Veranstalter zurückmelden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, verfällt der Gewinnanspruch und es wird ein Ersatzgewinner gezogen.

8. GewinnübergabeDie Übergabe des Trikots erfolgt im jeweiligen Center, an dem das Gewinnlos erworben wurde. Die Übergabe der Übernachtung im „Union-Zimmer" erfolgt nach individueller Absprache mit dem Veranstalter. Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung der Gewinne auf Dritte ist ausgeschlossen.

9. DatenschutzVerantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist der Veranstalter. Die Verarbeitung erfolgt in seinem Auftrag durch die The Retail Agency GmbH. Die auf dem Los angegebenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Tombola und der Gewinnbenachrichtigung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte zu anderen Zwecken erfolgt nicht. Die Daten werden nach Abschluss der Aktion und Übergabe der Gewinne gelöscht. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; in diesem Fall scheidet die Teilnehmerin oder der Teilnehmer aus der Verlosung aus. Kontakt: info@theretailagency.de.

10. SonstigesDer Veranstalter behält sich vor, die Tombola bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abzubrechen oder zu unterbrechen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.

11. Verwendung des ReinertragsDer Reinertrag der Tombola wird ausschließlich und unmittelbar für die satzungsgemäßen gemeinnützigen Zwecke des Veranstalters verwendet. Nicht eingelöste oder verfallene Gewinne kommen dem Lotteriezweck zugute.